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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1988 - 6 A 96/87   

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https://dejure.org/1988,1902
OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1988 - 6 A 96/87 (https://dejure.org/1988,1902)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.04.1988 - 6 A 96/87 (https://dejure.org/1988,1902)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. April 1988 - 6 A 96/87 (https://dejure.org/1988,1902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an die Rechtsanwaltsversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3172 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Das Berufungsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen und zur Begründung u.a. unter Bezugnahme auf sein Parallelurteil vom 19. April 1988 - 6 A 96/87- (Justizblatt Rheinland-Pfalz 1988, 179) im wesentlichen ausgeführt: Die Länder seien für die Einführung eines Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes nach Art. 74 Nr. 1 bzw. Nr. 12 i.V.m. Art. 72 Abs. 1 GG zuständig.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1999 - 6 A 10182/99

    Berufsrecht; Regelung zum Mindestbeitrag beim Versorgungswerk verfassungswidrig

    Entgegen der im Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 19. April 1988 - 6 A 96/87 - vertretenen Auffassung sei die einkommensunabhängige Höhe des Pflichtbeitrages eng mit der Frage nach der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Berufsausübung verknüpft.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. April 1988 - 6 A 96/87 - (AS 22, 153 [161 f]) ausgeführt, dass vieles dafür spricht, dass die Erhebung eines einkommensunabhängigen Mindestpflichtbeitrages auch von einkommensschwächeren Pflichtmitgliedern am Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG zu messen ist.

    Zwar hat der Senat diesem Gesichtspunkt in seinem schon mehrfach erwähnten Urteil vom 19. April 1988 (a.a.O., S. 165) eine wesentliche Bedeutung beigemessen und ausgeführt, dass dieses Ziel keineswegs ausschließlich unter sozialen Gesichtspunkten gemeinwohlbezogen sei.

  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 12.89

    Bekanntmachung der ersten Wahlordnung für die Wahl einer Vertreterversammlung -

    Das Berufungsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen und zur Begründung u.a. unter Bezugnahme auf sein Parallelurteil vom 19. April 1988 - 6 A 96/87 - (Justizblatt Rheinland-Pfalz 1988, 179) im wesentlichen ausgeführt: Die Länder seien für die Einführung eines Rechtsanwaltsversorgungswerks nach Art. 74 Nr. 1 bzw. Nr. 12 i.V.m. Art. 72 Abs. 1 GG zuständig.
  • VG Neustadt, 01.12.2005 - 4 K 1281/05

    Nichtberücksichtigung der Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung

    Der rheinland-pfälzische Landesgesetzgeber war zur Einführung einer berufsständischen Pflichtversorgung für Rechtsanwälte befugt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. April 1988, 6 A 96/87, AS 22, 153; BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2000, 1 C 11/00, NJW 2001, 1590).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 10219/01
    Zwar hat der Senat diesem Gesichtspunkt in seinem Urteil vom 19. April 1988 - 6 A 96/87 - (AS 22, 153 [161 f.]) eine wesentliche Bedeutung beigemessen und ausgeführt, dass dieses Ziel keineswegs ausschließlich unter sozialen Gesichtspunkten gemeinwohlbezogen sei.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 10220/01

    Mindestbeiträge für Mitglieder eines anwaltlichen Versorgungswerks

    Zwar hat der Senat diesem Gesichtspunkt in seinem Urt. v. 19.4.1988 - 6 A 96/87 - (AS 22, 153, 161 f.) eine wesentliche Bedeutung beigemessen und ausgeführt, dass dieses Ziel keineswegs ausschließlich unter sozialen Gesichtspunkten gemeinwohlbezogen sei.
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